Wir wollen unsere Kunden nicht

zufriedenstellen,

wir wollen sie begeistern!

Norbert

 

Karmanns

GmbH

Schreinerei - Innenausbau - Treppenfachbetrieb


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Norbert 

Karmanns GmbH

41334 Nettetal

v. d. Upwich Str. 37-39

Telefon:

+49 / 21 53 / 121 9566

Telefax:

+49 / 21 53 / 121 9567

E-Mail:

info@karmanns.de

 

 

 

 

 

Eine hühere Absetzbarkeit der Handwerkerrechnungen belebt nicht nur die Binnenkonjunktur, sondern bekämpft auch wirksam die Schwarzarbeit.

 

Steuerbonus verdoppelt!

 

 

 

Steuerbonus auf Handwerkerleistungen wird jetzt verdoppelt!

 

 

 

Für Modernisierungsarbeiten künnen Sie 20 Prozent der Handwerkerleistung absetzen. Bei einem Hüchstbetrag von 6.000 Euro künnen Sie so bis zu 1200 Euro im Jahr geltend machen!

 

 

Voraussetzung für die Gewährung des Steuervorteils ist die Vorlage einer Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, auf der die Kosten für die Arbeitskraft separat aufgeführt sind.

 

 

Die anteilige Mehrwertsteuer der Arbeitskosten ist ebenfalls steuerbegünstigt, wenn sie separat auf der Rechnung aufgeführt ist. Außerdem muss der Einkommensteuererklärung ein Zahlungsnachweis über die Handwerkerleistung, beispielsweise ein Kontoauszug, beigelegt werden.

 

 

Beispielrechnung:

 

 

Wir berechnet an Arbeitskosten für die Modernisierung eines Garagentores und einer Haustür 600 Euro. Zuzüglich 19% MwSt sind dies insgesamt 714 Euro. Von den 714 Euro künnen 20% - also 142 Euro - in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

 

 

 

 

 

 

 

Wir beraten Sie gerne und zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie legal Steuern sparen künnen und gleichzeitig Ihr Objekt aufwerten oder modernisieren.

 

 

 

Sprechen Sie uns bitte an.

 

 

 

 

 

 


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