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Eine hühere Absetzbarkeit der Handwerkerrechnungen belebt nicht nur die Binnenkonjunktur, sondern bekämpft auch wirksam die Schwarzarbeit.
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Steuerbonus verdoppelt!
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Steuerbonus auf Handwerkerleistungen wird jetzt verdoppelt!
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Für Modernisierungsarbeiten künnen Sie 20 Prozent der Handwerkerleistung absetzen. Bei einem Hüchstbetrag von 6.000 Euro künnen Sie so bis zu 1200 Euro im Jahr geltend machen!
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Voraussetzung für die Gewährung des Steuervorteils ist die Vorlage einer Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, auf der die Kosten für die Arbeitskraft separat aufgeführt sind.
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Die anteilige Mehrwertsteuer der Arbeitskosten ist ebenfalls steuerbegünstigt, wenn sie separat auf der Rechnung aufgeführt ist. Außerdem muss der Einkommensteuererklärung ein Zahlungsnachweis über die Handwerkerleistung, beispielsweise ein Kontoauszug, beigelegt werden.
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Beispielrechnung:
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Wir berechnet an Arbeitskosten für die Modernisierung eines Garagentores und einer Haustür 600 Euro. Zuzüglich 19% MwSt sind dies insgesamt 714 Euro. Von den 714 Euro künnen 20% - also 142 Euro - in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
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Wir beraten Sie gerne und zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie legal Steuern sparen künnen und gleichzeitig Ihr Objekt aufwerten oder modernisieren.
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Sprechen Sie uns bitte an.
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